Beratung & Unterstützung (B&U)
Mit dem B&U-Angebot der Stiftung Sprachheilschulen im Kanton Zürich soll die fundierte Praxiskompetenz der Fachpersonen der Sprachheilschule zugunsten betroffener Kinder mit umfassendem Sprachförderbedarf an schulische Fachpersonen, Eltern und Bezugspersonen weitergegeben werden.
Mission
Für Kinder mit sprachlichen Auffälligkeiten können sich im Unterrichtsalltag erhebliche Barrieren ergeben. Das B&U-Angebot sensibilisiert für die Komplexität eines umfassenden Sprachförderbedarfs und dessen Auswirkungen auf die schulische und ausserschulische Lebensrealität der Kinder. Fachpersonen und Bezugspersonen von betroffenen Kindern werden im Aufbau von Wissen, Verständnis und Handlungsrepertoire unterstützt. Das B&U-Angebot fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit und bezieht das erweiterte Umfeld der betroffenen Kinder ein. Ausgehend vom Bedarf bieten wir dazu zwei pauschale Beratungsleistungen an.
Qualitätssicherung
Unsere Beratungspersonen verfügen über eine Ausbildung als Schulische Heilpädagog*in, Logopäd*in, Sozialpädagog*in oder Psychomotoriktherapeut*in und haben mehrjährige Erfahrung in Unterricht und Therapie von Kindern mit umschriebener Sprachentwicklungsstörung sowie eine Ausbildung im Bereich Beratung und/oder Coaching. Die Beratungsprozesse werden mittels Fragebogen und/oder mündlichen Rückmeldungen evaluiert und das Angebot wird unter Einbezug der Rückmeldungen der Auftragnehmenden kontinuierlich weiterentwickelt.
Ablauf
#1 Erstkontakt
Die Schulleitung der zu beratenden Schulgemeinde nimmt mit der Leitung des B&U-Dienstes der Stiftung Sprachheilschulen im Kanton Zürich Kontakt auf. Zielsetzung, gegenseitige Erwartungshaltung, Beratungsinhalt und Beratungsumfang sowie das weitere Vorgehen werden definiert.
#2 Offerte
Die Schulleitung der zu beratenden Schulgemeinde nimmt mit der Leitung des B&U-Dienstes der Stiftung Sprachheilschulen im Kanton Zürich Kontakt auf. Zielsetzung, gegenseitige Erwartungshaltung, Beratungsinhalt und Beratungsumfang sowie das weitere Vorgehen werden definiert.
#3 Mandatsvertrag
Nach gegenseitigem Einverständnis wird die Offerte durch einen Mandatsvertrag zwischen der Schulgemeinde und der Stiftung Sprachheilschulen im Kanton Zürich abgelöst. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Beratungstätigkeit.
#4 Start des Beratungsprozesses
Für das Basisgespräch wird empfohlen, dass alle für die Förderung relevanten Personen des pädagogisch-therapeutischen Teams und die Schulleitung anwesend sind.
#5 Verlauf des Beratungsprozesses
Inhalte und Schwerpunkte können durch die Beteiligten gemeinsam im Rahmen des vereinbarten Gesamtumfangs verändert werden. Die Beratungen finden am Unterrichtsort der Schulgemeinde statt.
#6 Evaluation und Feedback
Abschliessend wird der Beratungsprozess mittels Fragebogen und mündlichen Rückmeldungen evaluiert.
Team Beratung und Unterstützung
Haben Sie Fragen zum Angebot?
Wir stehen Ihnen für weiterführende Auskünfte zu unserem Angebot jederzeit gerne zur Verfügung.
Beratung & Unterstützung
Stiftung Sprachheilschulen im Kanton Zürich
Richtistrasse 2
8304 Wallisellen